1. Nicola Steiner - im Folgenden Veranstalter genannt
2. Reit- und Bodenarbeitsschüler / Hundebesitzer / EMDR-Coachee / Gast der Ferienwohnung
§ 2 VERTRAGSABSCHLUSS
Mit der Buchung einer Stunde bzw. der Teilnahme an einem der Kurse, Gruppenstunden, Veranstaltungen, Ausritte, Reitferien oder Einzelstunden etc. des Veranstalters gilt der Vertrag als geschlossen und die AGB als anerkannt.
§ 3 LEISTUNGSBESCHREIBUNG
3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Lernzieldefinition.
3.2 Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg stark vom Teilnehmer abhängt.
3.3 Der Unterricht beginnt grundsätzlich pünktlich zur vereinbarten Uhrzeit. Verspätungen gehen zu Lasten desjenigen, der zu spät erscheint. Es ist nicht erforderlich wegen des Sattelns eine Viertelstunde vorher zu erscheinen, falls nicht vereinbart. Der Veranstalter behält sich allerdings in sehr seltenen Ausnahmen kurzfristige und kleinere Änderungen sowie geringfügige zeitliche Verschiebungen vor (z.B. wegen Stau im mobilen Unterricht oder um ein Problem des Schülers zuvor angemessen lösen zu können).
§ 4 BEZAHLUNG
4.1 Kurse, Ausritte, Reitferien, Shows, Feste & Kindergeburtstage, Übernachtung in der Ferienwohnung, Turnierteilnahmen: Die Kursgebühr ist vollständig im Voraus per Überweisung zu zahlen (bei den Reitferien zunächst hälftige Anzahlung und der Rest vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung.
4.2 Einzelstunden werden zu Beginn der in bar abgerechnet bzw. per PayPal im Voraus.
4.3. Bei Gruppenstunden richtet sich der Preis der Reitstunden bzw. Bodenarbeitsstunden grundsätzlich nach der Anzahl der Teilnehmer. Dies entfällt nur dann, wenn ein Gruppenmitglied, das nicht teilnimmt, den anteiligen Gruppenpreis wegen verspäteter Absage selbst zahlen muss.
4.4 Sonderveranstaltungen werden nach Erhalt der Anmeldebestätigung bis zu dem Tag per Überweisung bezahlt, der auf der Bestätigung angegeben ist.
§ 5 ÄNDERUNG & AUFHEBUNG
5.1. Änderungen, Ergänzungen, die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform (Mail oder Textnachricht). Dies auch, wenn es keinen Vertrag gibt, z.B. auch bei Unterricht der in einem regelmäßigen Rhythmus stattfindet - bspw. wöchentlich, 14-tägig, monatlich etc.
5.2. Änderungen von Seiten des Veranstalters werden ebenfalls per eMail oder WhatsApp mitgeteilt.
§ 6 STORNIERUNG
6.1. Einzelstunden, die aufgrund von schlechten Wetterbedingungen oder anderweitigen Gründen von Seiten der Teilnehmer nicht gehalten werden können, müssen trotzdem komplett bezahlt werden, insofern nicht am Vortag bis 18 Uhr abgesagt wurde. Grundsätzlich findet der Unterricht bei jeder Witterung statt. Wir empfehlen robuste, wasserdichte sowie der Jahreszeit entsprechende Kleidung und sicheres Schuhwerk.
6.2. Wochenendkurse, Halbtages- und Tageskurse, Infoabende, Reitferien: Bei Absagen bis zu vier Wochen vor Kursbeginn werden 50 % der Teilnahmegebühr einbehalten. Bei späteren Absagen ist keine Erstattung möglich, es sei denn der Kurs findet nicht statt. Leider kann das Kursgeld auch nicht bei einer kurzfristigen Erkrankung des Reiters oder Pferdes zurück erstattet werden, da das Stattfinden des Kurses von den angemeldeten Teilnehmern abhängig ist. Es kann zu jeder Zeit ein Ersatzteilnehmer gestellt werden.
6.3. Mobiler Unterricht: Bei Einzelstunden mit nur ein bis zwei Teilnehmern kann der Unterricht am Vorabend abgesagt werden, sofern der Unterricht in Wipperfürth und in angrenzenden Gemeinden stattfindet. Bei mehreren Teilnehmern oder zwei Gruppen in zwei Städten, wo die anderen auf den Fahrtkostenanteil angewiesen sind, muss mindestens eine Woche im Voraus abgesagt werden.
6.4. Für Gäste der Ferienwohnung gelten die Stornierungsbedingungen wie bei Airbnb bzw. booking.com - bis zu einer Woche vor Bezug der Wohnung.
§ 7 TURNIERE
Turnierteilnahme mit unseren Pferden: In Anlehnung an die EWU-Bestimmungen werden bei Krankheit von Pferd oder Reiter 50 Prozent der Leihgebühr fürs Pferd erstattet, wenn ein ärztliches Attest vorgelegt wird. Anteilige Benzinkosten werden nicht erstattet, da diese durch alle Turnierteilneher geteilt werden.
§ 8 GÜLTIGKEIT VON GUTSCHEINEN
Für Gutscheine gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren.
Der Gutschein-Berechtigte ergibt sich aus der elektronischen Korrespondenz.
Eine Barauszahlung oder Übertragung auf eine andere Person ist ausgeschlossen.
Erworbene Gutscheine werden gültig durch Überweisung auf das Konto des Veranstalters.
§ 9 RÜCKTRITT DURCH DEN VERANSTALTER
ist möglich bei Verstoß gegen § 12 oder auch wegen gehäufter Absagen (§ 6) oder wiederholten Verstössen gegen § 3.3.
§ 10 TEILNAHMEBERECHTIGUNG
10.1. Der Veranstalter setzt das Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung von Hund, Pferd und Reiter bei Teilnahme und Anmeldung voraus. Die Teilnahme von Hengsten und so genannten Problempferden bedarf der schriftlichen Einwilligung des Veranstalters. Aus Tierschutzgründen gilt eine Anmeldung nur für die in der (elektronischen) Korrespondenz angegebenen Personen und unsere Leistungen sind nicht auf andere, uns unbekannte Personen übertragbar.
10.2. Hunde dürfen nur nach vorheriger, schriftlicher Absprache auf den Hof mitgebracht werden. Für den Unterricht mit Hund ist eine Einzelstunde verpflichtend.
10.3. Teilnahmeberechtigt am mobilen Unterricht ist nur, wer sich zu einem regelmäßigen Rhythmus von Unterrichtseinheiten mindestens einmal monatlich bereit erklärt. Bei regelmäßigem Unterricht muss ein wöchentlicher, vierzehntägiger oder vierwöchiger Rhythmus eingehalten werden, um dem Veranstalter Planungssicherheit zu gewährleisten.
10.4. Unsere Pferde tragen höchstens 100 Kilo. Sie sind verpflichtet mitzuteilen, wenn Sie dieses Gewicht überschreiten. Etwaige offene Beträge wandeln wir in Bodenarbeit um. Unsere Ponys tragen deutlich weniger Gewicht.
§ 11 HAFTUNGSAUSCHLUSS
11.1. Der Teilnehmer haftet für die von sich und/oder seinem Pferd / Hund verursachten Schäden in vollem Umfang selbst.
11.2. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für:
11.2.1. Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen.
11.2.2. Schäden oder Verletzungen, die durch teilnehmende Tiere entstehen.
11.3. Begleitpersonen sind vom Teilnehmer von den AGB in Kenntnis zu setzen.
11.4. Die Teilnahme oder der Besuch der Kurse, Unterrichtsstunden und Sonderveranstaltungen etc. erfolgt auf eigenes Risiko.
11.5. Folgende Vereinbarung über Haftungs-Ausschluss
"Ich bin mir bewusst über die Gefahren, die im Zusammenhang mit dem Umgang mit Tieren bestehen und sehe ab von allen Ansprüchen, Schadensersatzansprüchen gegenüber der Kursleiterin und den von ihnen beauftragten Assistenten, soweit gesetzlich zulässig, ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.Der Haftungsausschluss umfasst alle Ansprüche/Schadensersatzansprüche materieller und immaterieller Art. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin stellt Nicola, Janik & Larissa Steiner unwiderruflich von Regressansprüchen Dritter frei, es sei denn diese sind durch eine Haftpflichtversicherung abgedeckt."
gilt mit Buchung einer Unterrichtseinheit als Vertragsinhalt. Der Abschluß einer Unfallversicherung der Kursteilnehmer wird dringend empfohlen.
§ 12 MITWIRKUNGSPFLICHT
12.1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen Schäden zu vermeiden oder gering zu halten und Anweisungen des Trainers unverzüglich Folge zu leisten. Anweisungen des Hundetrainers, Reitlehrers, des Bodenarbeitstrainers oder der Begleitperson bei Ausritten sind unverzüglich Folge zu leisten. Aus Sicherheitsgründen kann ein schnelles Handeln erforderlich sein, so dass im Einzelfall auch Diskussionen über und infrage stellen von Anweisungen als Zuwiderhandlung gewertet werden können. Der Veranstalter ist in diesen Fällen berechtigt, die Unterrichtseinheit oder den Ausritt abzubrechen. Eine Rückerstattung der Teilnehmergebühr erfolgt nicht. Fragen zu Anweisungen und Unterrichtsinhalten können jedoch grundsätzlich am Ende einer Unterrichtseinheit / eines Ausrittes gestellt werden und werden von uns gerne zur rechten Zeit beantwortet. Diese Abfolge dient ihrer Sicherheit und erlaubt einen strukturierten und sinnvollem Aufbau von Unterrichtsinhalten / Ausritten.
12.2. Beanstandungen haben unverzüglich spätestens am Ende der Unterrichtseinheit gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen. Andernfalls sind jedwede Ansprüche ausgeschlossen.
12.3. Auch fortgeschrittene Reiter sind vor einem Ausritt zu mindestens einer Einzelreitstunde bei uns verpflichtet, die 60 Euro bei 90 Minuten kostet, da in der ersten Hälfte eine Kurzeinweisung in die NHS-Bodenarbeit erfolgt. Das erste EMDR-Coaching umfasst ebenfalls anderthalb Stunden zum gleichen Preis. Auch der Unterricht mit Hund beginnt grundsätzlich mit mindestens einer Stunde Einzelunterricht. Der Pferdeunterricht umfasst zwei Einzelstunden: eine am Boden, eine im Sattel.
§ 13 VERJÄHRUNG
Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 14 DATENSCHUTZ / FILME & FOTOS
Der Veranstalter beachtet bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten die Regelungen der einschlägigen Datenschutznormen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes und der EU-Norm. Jedoch gilt Folgendes:
14.1. Der Veranstalter videografiert oder fotografiert zeitweise Hunde, Pferde und Besitzer während einzelner Übungseinheiten.
14.2. Der Veranstalter hat das Recht:
14.2.1. diese Bilder und Videos zu speichern und archivieren und sie auf der Website und den zugehörigen Blogs zu veröffentlichen.
14.2.2. diese Bilder und Videos in Vorträgen und zu Schulungs- und Werbezwecken zu verwenden und zu veröffentlichen.
14.3. Der Teilnehmer kann vor Beginn der Veranstaltung gegen die Verwendung der Bilder und Videos schriftlich Einspruch einlegen, bspw. im Namen des Kindes bei Reitferien etc.
§ 15 HINWEIS ZU HUNDEN BEI PFERDEVERANSTALTUNGEN
Wir danken für Ihr Verständnis, dass Sie Ihren Hund während des Pferdkurses zu Hause lassen, es sei denn es handelt sich um eine Horse-Dog-Trail-Veranstaltung oder Einzelunterricht, wo dies mit uns abgesprochen wurde und schriftlich genehmigt wurde (eMail / Whats App).
§ 16 SICHERHEIT
Wir empfehlen Helme. Für Teilnehmer bis 18 Jahren sind diese obligatorisch - siehe auch unsere Hofordnung, die bei Teilnahme auf unserem Hof Inhalt der AGB ist. Bitte organisieren Sie einen eigenen Helm, da Leihhelme möglicherweise nicht passen und ein Fahrradhelm mehr Sicherheit gewährleistet als ein schlecht sitzender Helm.
§ 17 UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGB zur Folge.
§ 18 GERICHTSSTAND ist das Amtgericht Wipperfürth. Stand: März 2026
Als Erziehungsberechtigte bitte ich Sie diese Hofordnung mit Ihren Kindern zu besprechen und dafür Sorge zu tragen, dass die Kinder diese und unser Leitbild einhalten.
Jeder Reiter muss einen passenden Reit- oder Fahrradhelm tragen (isbd. Minderjährige), dessen Kinnriemen nicht mehr als 2 Fingerbreit Platz lässt sowie lange Hose, feste Schuhe mit Absatz (KEINE Turnschuhe) sowie wetterfeste Kleidung (GUMMISTIEFEL, Regenhose und -jacke). Wer diese Schutzmaßnahmen nicht berücksichtigt, reitet auf eigene Gefahr. Die Reitschüler müssen eine Unfallversicherung haben. Auf dem Pferd darf aus Sicherheitsgründen kein Handy bedient werden - auch nicht für Fotos. Das Pferd erfordert Ihre Aufmerksamkeit und besonders in Gruppenstunden entsteht sonst schnell Chaos in der Pferdegruppe, wenn die Lenkung nicht mehr funktioniert.
Bitte erst Helme aufsetzen, dann trensen, da wir fürs Pferde festhalten kein Personal zur Verfügung stellen. Bei bekannter Steigbügellänge einstellen, ansonsten kurz aufsteigen, um die Länge zu ermitteln und dann fürs nächste Mal die freien Löcher merken.
Die Paddocks / Weiden der Pferde dürfen aus Sicherheitsgründen nur betreten werden, wenn Personal anwesend ist. Bitte benutzen Sie die Torgriffe und klettern nicht durch die Zäune, da Kinder dies als Vorbild nehmen und hängenbleiben, was zu vermeidbaren Reparaturen führt. Achten Sie bitte auf Ordnung und legen alle Sachen (Gerten, Ausbinder, Kindersteigbügel usw.) an ihren Platz zurück.
Bitte die Gewichtsobergrenzen der Pferde beachten: Bei Queenie sind dies 100, bei Lucky 70 und bei Cisco 55 kg. Wenn dies durch Wachstum etc. überschritten ist, bitte umgehend mitteilen, da der Unterricht dann als Bodenarbeit erfolgen muss, bis das Wunschgewicht wieder erreicht ist.
