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Begründung meines Widerspruchs gegen den Festsetzungsbescheid vom 01.09.2026 für das Beitragskonto XY
Sehr geehrte Frau Indendantin,
zunächst ist festzuhalten, dass für meine Wohnung ab dem 1.10.2023 im Einfamilienhaus in Scheel (...) Beiträge bereits von XXX entrichtet wurden. Genauso verhält es sich bei unserer neuen Adresse.
Zwar dürfte sich Ihr Anspruch damit erledigt haben, aber ich möchte in diesem Zusammenhang auch auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25.2.2026 mit dem Az. VII ZB 29/24 hinweisen, und meinen Widerspruch hilfsweise auch damit begründen.
Wörtlich heißt es in dem Beschluss: „Die verantwortende Person muss bei der Übermittlung eines Dokuments unter Nutzung eines besonderen elektronischen Behördenpostfachs als sicherem Übermittlungsweg aus der Signatur zu erkennen sein. Zur Wahrung der Form des § 130a Abs. 3 Satz 1 ZPO ist es nicht ausreichend, wenn ein elektronisches Dokument mit dem Namenszug einer Person einfach signiert wird, die dieses nicht inhaltlich verantwortet.“ Auch mein Bescheid wurde nicht von Ihnen als Indendantin unterschrieben, womit dieser demnach ungültig sein dürfte.
Aber viel entscheidender als die vorgenannten Gründe ist, dass das, wofür wir Zwangsgebühren bezahlen mit seriösem Journalismus nichts gemein hat. Zwar lese ich immer wieder, dass man mit dieser Argumentation einen Rundfunkbeitrag nicht anfechten kann bzw. nur dann, wenn ein Gutachter zu demselben Schluss kommt. Allerdings sehe ich mich selbst als jemanden, der solche gutachterlichen Kompetenzen hat (siehe unterhalb der Unterschrift), und durch meine freiberufliche Tätigkeit beim WDR auch einen Blick hinter die Kulissen werfen konnte, wonach es tatsächlich Themen gibt, die in der ÖRR-Berichterstattung tabu sind.
Das ist mit dem Rundfunkstaatsvertrag nicht zu vereinbaren, da dieser Neutralität und Ausgewogenheit gebietet. Außerdem erwarte ich, wenn ich gezwungen werde, Geld für eine bestimmte Berichterstattung zu zahlen, dass ich auch über relevante Themen unterrichtet werde. Stattdessen werde ich regelrecht irregeführt, z.B. in Bezug auf die Forschungen des Jürgen Spanuth zur Hauptstadt Atlantis bei Helgoland. Als Beispiel sei ein Bericht des NDR genannt: www.ndr.de/geschichte/schauplaetze/Lag-Atlantis-einst-vor-Helgoland-Einer-Theorie-auf-der-Spur,atlantis176.html
Im Bericht heißt es wörtlich: „Bis an sein Lebensende bleibt Jürgen Spanuth bei seiner These vom Atlantis in der Nordsee. Laut Fritz Jürgens ist das heute wissenschaftlich nicht haltbar und durch archäologische Forschungen widerlegt.“
Ich habe diesen Bericht zum Anlass genommen, die Schriften von Spanuth selbst zu lesen. Da es den Rahmen sprengen würde, gehe ich nicht ins Detail. Aber es fällt doch auf, dass Spanuth fast 20 eng beschriebene Seiten als Quellenangaben liefert. Pro Seite sind über 25 historische Werke aufgeführt, was unterm Strich zu über 500 (!) Primärquellen führt. Der NDR liefert aber nicht eine einzige Quelle (übrigens in so gut wie keinem öffentlich-rechtlichen Bericht). In meinem Studium zur Diplom-Medienwirtin habe ich gelernt, dass man schon dadurch manipulieren kann, dass man sich die Interviewpartner heraussucht, die das gewünschte Ergebnis liefern. Zwar ist dies unethisch, aber wird gerade in öffentlich-rechtlichen Berichten häufig genauso gehandhabt. Deswegen lehne ich die Zahlung der Rundfunkbeiträge auch aus ethischen Gründen ab. Hinzu kommt der geschmacklose fälschlich als Satire bezeichnete Clip in Casino Royale, wo Böhmermann inhärent dazu aufruft, dass man einen AfD-Politiker mit einem Lastwagen überfahren und dann auch noch zurücksetzen sollte.
Die Allegorie zu Ulrich Siegmund ist unübersehbar. Ich möchte zum derzeitigen Zeitpunkt auch hier nicht ins Detail gehen, sondern darauf hinweisen, dass Politiker der mittlerweile beliebtesten Partei Deutschlands im ÖRR unterrepräsentiert sind. Wenn man hören will, was AfD-Politiker zu sagen haben, wird man beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht fündig, sondern muss auf YouTube-Formate wie Ben Ungescpripted ausweichen. Im Rahmen meiner journalistischen Sorgfaltspflicht habe ich mir die Mühe gemacht sowohl das Interview mit o.g. U. Siegmund als auch das mit Björn Höcke von der ersten bis zur letzten Minute anzuschauen. Mein Fazit ist, dass jedes einzelne gesagte Wort fordert, dass wir zurück zu den Rechtsvorschriften des Grundgesetzes kommen. Wie kommt es dann dazu, dass diese Partei beim ÖRR als nicht verfassungskonform angesehen wird? Kann es sein, dass die Berichterstatter des ÖRR das GG gar nicht im Detail kennen?
Ich könnte dazu Dutzende Beispiele nennen, wo der ÖRR journalistisch auf ganzer Linie versagt; aber ich möchte mich im außergerichtlichen Verfahren noch kurz halten, und kenne ja auch die Argumentation, dass es darum ginge, dass man auch kulturelle Angebote anbietet, was in Zeiten von YouTube dann aber definitiv überholt ist. Dafür braucht es erst recht keinen ÖRR. Dennoch war ich Zeuge davon, wie der ÖRR die Zwangsgelder dazu missbraucht, eine Konkurrenz zu seriösen YouTubern zu sein.
Ich wurde beispielsweise dafür bezahlt, dass ich eines meiner Filmpferde für eine Sendung von FUNK mit Herrn Bergmann zur Verfügung stellte. Dafür erhielt ich 250 Euro (der Maskenbildner noch mehr!), aber fragte dennoch nach, warum von diesen Zwangsgeldern YouTube-Formate bezahlt werden. Mir wurde gesagt, dass man mit dem Fernsehen keine Jugendlichen erreicht und würde mit FUNK etwas anbieten, wo keine Werbung vorgeschaltet wird. Meines Erachtens ist dies ein eklatanter Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.
Journalistinnen wie ich, die aus ethischen Gründen nicht mehr beim WDR arbeiten möchten, werden auf diesem Weg um ihren wohlverdienten Lohn gebracht. Denn wir sind auf YouTube-Werbeeinnahmen angewiesen. Da diese dank ÖRR nicht reichen, brauchen wir Zweitjobs – ich zum Beispiel als Reitlehrerin, obwohl ich von Haus aus gelernte Redakteurin bin. Im Gegensatz zum ÖRR nehme ich mir auch die Zeit z.B. die Quellen eines Jürgen Spanuth zu prüfen, die keineswegs widerlegt sind – im Gegenteil. Aber aufgrund der Konkurrenz müssen wir mehr oder weniger kostenlos arbeiten, und sogar mit diesem Zwangsbeitrag die Konkurrenz, die wie gesagt mehr als schlampig arbeitet, auch noch zu bezahlen. Zwar gibt es immer mal wieder Alibi-Beiträge, die bei Beschwerden vor sich her getragen werden, aber die erscheinen nur (nachts) in Nischensendungen.
Ein weiteres Beispiel, wo ich die journalistische Arbeit gemacht habe, für die der ÖRR bezahlt wird, ist der Fall Peter Pfister.
Der WDR Wuppertal hat mich zwar dazu interviewt. Erneut wurde das Pferd eingesetzt, wofür ich schon für den Dreh mit Herrn Bergmann Geld vom ÖRR erhielt. Den Dreh in Sachen Pfister machte ich aber unentgeltlich. Der Bericht erschien zunächst, wurde aber nach wenigen Tagen aus der Mediathek genommen. Mich rief eine völlig aufgelöste freie Mitarbeiterin an. Die befürchtete nun, dass sie beim WDR als Querulantin angesehen würde, wenn sie die Kontrollfunktion des Journalismus ausübt – da wird die Aufgabe des Journalismus ad absurdum geführt. Und das nur, weil Herr Pfister sich über den Bericht beschwert hat.
Das versuchte er bei mir auch, aber ich habe gegen seinen Widerstand das Buch „Tod eines Pferdes – der Fall Peter Pfister“ veröffentlicht – was hat der WDR in dieser Sache außer löschen beigetragen? Also habe ich den Job gemacht, wofür der WDR Zwangsgelder eintreibt, aber zu feige ist, um sich dem Gegenwind dieses mittlerweile per Strafbefehl verurteilten Tierquälers zu stellen (gelöscht wurde nur der regionale Bericht - eine Kurzfassung ist im 3. Video oberhalb im Rahmen der Belegfunktion nach § 51 UrhG).
Durch diesen meinen Bericht über Pfister und auch über die dilettantische Sendung VOX-Pferdeprofis wurde eine Mitarbeiterin des ÖRR auf mich aufmerksam, die mich interviewte. Ich erhielt an die 200 Euro Aufwandsentschädigung und Fahrtkosten, aller-dings ist der kritische Bericht über die Missstände im Pferdebereich niemals erschienen, weil eine Sportsendung des WDR ihn nach Fertigstellung ablehnte!!! Die Redakteurin erhielt von unseren Zwangsbeiträgen ein Ausfallhonorar; das Geld der Beitragszahler wurde also regelrecht in den Sand gesetzt. So etwas passiert, wenn es keinen Wettbewerb gibt, weswegen Zwangsbeiträge m.E. kontraproduktiv sind. Fazit:
Was wir stattdessen präsentiert bekommen, sind belanglose Filmchen wie z.B. die Reisesendung 2 für 300, wo arme Menschen in Deutschland regelrecht verhöhnt werden. Bei ähnlich belanglosen Filmchen war ich mehrfach Teilnehmerin (allerdings dann un-bezahlt). Einmal war Sebastian Wellendorf bei uns und hat etwas so Triviales geliefert, dass man sich erst recht fragt: Wofür Rundfunkgebühren? Außerdem wurde auch zwei mal über meine Reitferien berichtet, was eine Art von Unterhaltung ist, die jeder YouTuber auch völlig ohne journalistische Ausbildung auf die Kette bekommt. Für Werbegelder, die ihm Funk streitig macht !!!
Einer dieser Berichte sollte den Wetterbericht aufpeppen (und dafür sollen wir wirklich Zwangsbeiträge bezahlen!!!). Gefilmt und gesprochen hat ein Mann namens Torge Higging. Dem hatte ich erzählt, dass ich als alleinerziehende Mutter vom Jobcenter nicht nur im Stich gelassen, sondern regelrecht bekämpft wurde. Es kam bei mir das Mao-Ze-Tung-Motto Bestrafe-einen-erziehe-Hun-dert zum Tragen. Ich habe im Jahr 2012 zwei Prozesse gegen das Jobcenter Oberberg gewonnen. Daraufhin begann der Leiter der Widerspruchsstelle einen regelrechten Krieg gegen mich und ließ seine Sachbearbeiter einen Ablehnungsgrund nach dem anderen an den Haaren herbeiziehen. Das Landessozialgericht stellte für die Jahre 2013 und 2014 klar, dass wir Anspruch auf Leistungen gehabt hätten. Trotzdem lehnte das Jobcenter für die Jahre 2015 bis 2022 Leistungen ab. Die Anträge aus den Jahren 2023 bis 2025 wurden gar nicht erst bearbeitet, und dies obwohl der Richter des Sozialgerichts Köln mehrfach betonte, dass ich schlüssige Unterlagen vorgelegt hätte, und somit Anspruch bestand. Erst gestern kam es zu einem Vergleich, den ich allerdings noch nicht schriftlich habe. Dieser beweist jedoch, dass ich all die Jahre Anspruch auf existenzsichernde Leistungen gehabt hätte, und der Staat vorhatte, mich und meine Kinder vorsätzlich verhungern zu lassen. Denn unterm Strich waren das fast 15 Jahre, die wir unterhalb des Existenzminimums leben mussten. Ich war in den ersten Jahren schwerkrank und arbeitsunfähig, musste aber trotzdem den Unterhalt für meine beiden Kindern aufbringen, was nur durch eine immense Verschuldung gelungen ist.
Aber den WDR interessierte das nicht. Torge Higging, der zunächst Feuer und Flamme war, schrieb mir, dass die Redaktions-leitung diesen meinen Fall als zu kompliziert eingeordnet hätte. Aber gerade für die komplizierten Fälle braucht es doch ausgebildete Journalisten (wobei ich feststellen musste, dass nur wenige ÖRR-Mitarbeiter ein Volontariat haben, geschweige denn ein redaktionelles Studium – das Geld geht an Indendanten und Leute wie Sabine Christiansen, die sich zusätzlich dafür bezahlen ließ, dass sie Werbung für den Euro macht etc.); aber genau das leistet der ÖRR eben nicht. Verfehlungen einer Dunya Halali und Sarah Frühauf (ich sag nur Blinddarm) lasse ich erst einmal außen vor. Aber Fakt ist, dass sich mir bei den wenigen Malen, wo ich doch einmal in den ÖRR reingeschaut habe, die Fußnägel aufrollten, aufgrund der dort gezeigten journalistischen Inkompetenz – oder eben eine andere Kompetenz. Denn als Propaganda-Fachfrau kann ich sagen: Das mit der Propaganda hat der ÖRR drauf. Soll er machen, aber es kann doch nicht angehen, dass der Bürger für seine eigene Gehirnwäsche auch noch bezahlen muss.
Ich beantrage also eine Befreiung von den Zwangsgebühren aus Gewissensgründen. Außerdem mache ich Nicht-Erfüllung eines Vertrages (BGB § 281 – Schadenersatzansprüche § 323 bleiben vorbehalten) gültig.
Mit freundlichen Grüßen Nicola Steiner (Redakteurin / Diplom-Medienwirtin)
Dieser Begründung ist ein Widerspruch vorangegangen, den ich bei rundfunk-frei.de heruntergeladen habe. Das o.g. Urteil fand ich bei Beitragsstopper.
